Jede*r soll sich verwirklichen und selbstbestimmt
darüber entscheiden können, wie er oder sie das eigene Leben gestalten
möchte.
UN - Behindertenrechtskonvention
Partner
Wir arbeiten mit einer Vielzahl öffentlicher Träger zusammen
Die
UN-Behindertenrechtskonvention schreibt es vor: Jeder Mensch soll
gleichberechtigt teilhaben und teilnehmen können am öffentlichen, kulturellen
und politischen Leben. Jede*r soll sich verwirklichen und selbstbestimmt
darüber entscheiden können, wie er oder sie das eigene Leben gestalten
möchte. Damit wurde auch im Gesetz etwas Grundsätzliches klargestellt, was nicht nur Menschen mit
Handicaps dient, sondern uns allen: Menschen, zu denen eine körperliche, geistige
oder psychische Behinderung gehört, sind keine Sonderlinge oder menschliche Mängelexemplare. Sie
sind einzigartig und wunderbar gemachte Individuen wie jeder Mensch. Denn
Stärken und Schwächen verbinden uns alle. In einer offenen,
inklusiven Gesellschaft ist gehört jene Individualität zur Normalität,
werden Stärken gesehen und Schwächen respektiert. Mit der Arbeit der Teilhabe-Assistenz wollen wir dazu beitragen, dass jede*r
diesen wertschätzenden Blick erlebt, sich wahrgenommen fühlt und die Chance
hat, das Leben zu leben, das er sich wünscht. Seit 2018
sind wir mit diesem Ziel für Menschen in ganz
Deutschland im Einsatz.
Unsere Angebote
Persönliche Assistenz
Von der Grund- bis zur Intensivpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Reise- und Freizeitassistenz, Begleitung zur Arbeitsstelle, zu Behörden, Ärzten und bei alltäglichen Wegen: Die Teilhabe-Assistenz unterstützt Kinder und Erwachsene mit Behinderungen individuell und fördert ihre Selbstständigkeit - wenn nötig bis zu 24h pro Tag.
Abhängig von Art und Ursache Ihrer Behinderung
finanzieren unterschiedliche Kostenträger, darunter Kranken- und
Pflegekassen, Sozialämter, Rententräger, Unfallversicherer u.a. Ihre Leistungen
zur Teilhabe. Wir begleiten Ihren Weg durch alle Ämter und Anträge. Häufig nutzen unsere Klient*innen und ihre Angehörigen dabei.